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mehr demokratie! oberösterreich


Wie stehen die oberösterreichischen Parteien zu einem Ausbau der Direkter Demokratie?

Hier sind die Antworten der Parteien auf unsere Demokratie-Fragen zur oberösterreichischen Landtagswahl 2009 nachzulesen.



Was sind die Forderungen von mehr demokratie! für Oberösterreich für eine Verbesserung Direkter Demokratie?

Unterausschuss für mehr direkte Demokratie in Oberösterreich



Welche Abstimmungen gab es bisher in Oberösterreich?

Bisherige Abstimmungen in Oberösterreich



Was sind die Rechtsgrundlagen für Direkte Demokratie in Oberösterreich?

Landesverfassung


Oberösterreich: Oberösterreichisches Landesverfassungsgesetz (Oö. L-VG)


Landesebene


Oberösterreich: Oberösterreichisches Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz (Oö. BBRG)


Gemeindeebene


Die Bestimmungen für Direkte Demokratie in den oberösterreichischen Gemeinden enthalten bürokratische Voraussetzungen und legen unrealistisch hohe Hürden fest. Diese direkt-demokratischen Regelungen sind ungeeignet, GemeindebürgerInnen zur Mitgestaltung und Mitwirkung in der Gemeinde anzuregen und werden daher von den OberösterreicherInnen auch nicht genutzt. Besonders BürgerInnen-unfreundlich ist:


- in den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr: keine Volksabstimmung, sondern nur Volksbegehren  - Wir fordern initiierbare Volksabstimmungen auch in Linz, Wels und Steyr!

- in den anderen Gemeinden: exorbitant hohe Unterstützungshürde - Wir fordern eine radikale Senkung!

- Amtssammlung (Zwang zum Gang aufs Amt) - Wir fordern eine freie Sammlung der Unterschriften!


Statutarstädte Linz, Wels und Steyr:


Oberösterreich: Stadtstatute für Linz, Wels, Steyr (StL, StW, StS)
Linz: Verordnung über die Durchführung von Bürgerinitiativen
Steyr: Verordnung über die Durchführung von Bürgerinitiativen


Wenn eine Bürger_inneninitiative in Linz 800 bzw. in Wels und Steyr 200 Unterschriften frei sammelt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt (schriftlicher Antrag, Begründung des Antrags, Daten der Antragsteller_innen), dann hat der Bürgermeister eine Stadt-Volksbegehren auf der Amtstafel, dem Amtsblatt und der Homepage der Stadt kundzumachen. Die Bürger_inneninitiative kann 4 Wochen lang auf dem Magistrat unterstützt werden (Amtssammlung). Wenn die Bürger_inneninitiative in Linz durch weitere 3000 bzw. in Wels und Steyr durch weitere 1000 Unterschriften unterstützt wurde, dann muss sich der Gemeinderat mit der Bürger_inneninitiative befassen (§ 69 Stadtstatut).


alle anderen oberöstereichischen Gemeinden:


Oberösterreich: Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO)


Wenn GemeindebürgerInnen eine Gemeindevolksbefragung initiieren wollen, so ist dies zunächst einmal amtlich zu beantragen. Innerhalb von 4 Wochen müssen dann Unterstützungen von mindestens 25% der Gemeindebevölkerung auf dem Gemeindeamt abgegeben werden (Amtssammlung), wenn eine Gemeindevolksbefragung zustande kommen soll (§ 38 Gemeindeordnung).

Früher lag diese Grenze sogar bei noch unglaublicheren 35%. Weder beim Amt der oö. Landesregierung noch beim oö. Gemeindebund kann auch nur ein einziges Beispiel genannt werden, wo diese BürgerInnen-unfreundliche Regelung tatsächlich durch die Bevölkerung genutzt worden wäre.




Wir haben die hier angeführten Gesetzestexte mit großer Sorgfalt gesammelt. Für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.



Repräsentative (indirekte) Demokratie


Wann ist der nächste Wahltermin für die Wahl von Landtag, Gemeinderat und BürgermeisterInnen?

voraussichtlich im September 2015



Wie lange dauert in Oberösterreich die Wahlperiode?

6 Jahre

mehr demokratie! hält eine 6-jährige Wahlperiode für unangemessen lange. Die demokratische Legitimierung der Entscheidungsträger_innen erfolgt dabei erheblich zu selten.

Eine Wahlperiode von 6 Jahren auf Landesebene gibt es ausschließlich in Oberösterreich.

Auf Gemeindeebene gibt es eine Wahlperiode von 6 Jahren nur in Oberösterreich, Tirol und Kärnten.



Wie ist die letzte Wahl am 27. September 2009 ausgegangen?

Wahlergebnis der Landtagswahl 2009

Wahlergebnis der Gemeinderatswahlen 2009



Was sind die Bestimmungen über das Wahlrecht in Oberösterreich?

Für die Landtagswahl gilt die Landtagswahlordnung

Für die Gemeinderatswahl und für die Direktwahl der BürgermeisterInnen gilt die Kommunalwahlordnung



Welche Begutachtungsverfahren sind momentan im Laufen?



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# Beitragstitel
1 Oberösterreich: Oberösterreichisches Landesverfassungsgesetz (Oö. L-VG)
2 Oberösterreich: Oberösterreichisches Bürgerinnen- und Bürgerrechtegesetz (Oö. BBRG)
3 Oberösterreich: Oberösterreichische Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO)
4 Oberösterreich: Stadtstatute für Linz, Wels, Steyr (StL, StW, StS)
5 Linz: Verordnung über die Durchführung von Bürgerinitiativen
6 Steyr: Verordnung über die Durchführung von Bürgerinitiativen